EdB

EdB ist die Abkürzung für Entschädigungseinrichtung deutscher Banken mit Sitz in Berlin. Sie ist eine Tochter des Bundesverbandes deutscher Banken und unterliegt somit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Einrichtung zur Entschädigung im Bankensektor. Dabei trägt die Einrichtung die Rechtsform einer privaten GmbH. Die Hauptaufgabe dieser Institution besteht darin die Beiträge als Sondervermögen des Bundes zu verwalten.

Der Schutzumfang der EdB beträgt dabei 100% der Einlagen, maximal aber 100.000 Euro pro Kunde sowie 90% der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, maximal 20.000 Euro pro Kunde.