Die lateinische Abkürzung p.a. steht für per anno und bedeutet pro Jahr. Man findet dieses Kürzel oft hinter der Angabe von Zinssätzen. Die Zinskonditionen werden zwar auf ein Jahr bezogen, allerdings entscheidet die Zinsperiode über die Fälligkeit der Zinsen. So sind es beispielsweise bei einem Ratenkredit monatliche Raten, bei einem Anlagekonto (Tagesgeld und Festgeld) jedoch werden im Gegensatz dazu die Zinsen aber auch monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich ausgeschüttet. Hier gilt also: Je kürzer die Zinsperiode, desto mehr wirkt sich der Zinseszins-Effekt aus und desto höher liegt der effektive Jahreszins über dem Nominalzins.
Rechenbeispiel
Die Berechnung der Zinsen erfolgt immer täglich. Das bedeutet für einen Tag werden 1/360 des Jahreszinses fällig. Nehmen wir an unser Girokonto befindet sich für 8 Tage im Minus. Dann wird bei einem Zinssatz von 14% p.a. und einem Überziehungsbetrag von 400 Euro so gerechnet:
500 Euro * 0,08 * 8/360 = 0,88 Euro
Für die Überziehung von 500 Euro über eine Dauer von acht Tagen werden 88 Eurocent an Zinsen erhoben. Die Zinsberechnung bei der Geldanlage wird übrigens genauso vorgenommen.