Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung – kurz SCHUFA – ist eine privatwirtschaftlich organisierte Auskunftsstelle, die die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen ermittelt und als Schutz der Kreditgeber vor Kreditausfällen sowie auch zum Schutz der Kreditnehmer vor Überschuldung dient.
Täglich erteilt die SCHUFA rund 300.000 Auskünfte an Vertragspartner und Privatkunden. Jeder Vertragspartner kann dabei Auskünfte über die Bonität eines Verbrauchers anfordern. Die SCHUFA speichert personenbezogene Informationen und kreditrelevante Daten (z.B. Kontoinformationen, Kreditkarten, Leasingverträge, Bürgschaften, Mobilfunkverträge, Kreditverträge), die sie von Ihren Vertragspartnern erhält. Darüber hinaus verfügt sie über Informationen aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte sowie auch über Eidesstattliche Versicherungen.
Was passiert, wenn der Schuldner seine offenen Forderungen nicht begleicht?
Nehmen Schuldner die Zahlungen offerner Forderungen nicht wahr, wird dies der SCHUFA mitgeteilt und es werden Einträge in der SCHUFA-Kartei vorgenommen. Dies hat zur Folge, dass andere Vertragspartner vor einer leichtfertigen Vergabe von Krediten oder einer Erbringung von Leistungen im Voraus gewarnt sind. Wird die offenen Forderungen oder Kredit vom Schuldner beglichen, dauert es in der Regel bis zu drei Jahre bis die Einträge entfernt werden. Bei Minderjährigen verhält es sich ein wenig anders, hier werden Einträge sofort nach der Begleichung der Forderungen entfernt.
SCHUFA-Auskunft für Vertragspartner
Die SCHUFA kategorisiert in A-Vertragspartnern (Banken, Sparkassen, Kreditkartenunternehmen) und B-Vertragspartnern (Versandhandels-, Telekommunikationsunternehmen oder sonstige Unternehmen, die Waren auf Teilzahlungsbasis liefern). B-Vertragspartner erhalten Informationen über Zahlungsstörungen, wissen jedoch nicht in welchem Bereich die liegen. Telekommunikationsunternehmen hingegen erhalten konkret positive und negative SCHUFA-Auskünfte aus ihrer Branche, nicht aber, bei welchem Unternehmen Sie Kunde sind.Hinweis: Privatpersonen ist es inzwischen einmal im Jahr kostenlos möglich eine Abfrage für die von ihnen gespeicherten Daten vorzunehmen, welche innerhalb weniger Wochen zugestellt werden. Darüber hinaus können Sie sich online auch selbst einen Einblick in die zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen verschaffen und eine SCHUFA-Bonitätsauskunft bei der SCHUFA beantragen (Kosten ca. 24,95 Euro).